„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. So beginnt der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Heute, am 10. Dezember, jährt sich die Verabschiedung dieser allen Mitmenschen unserer Erde zugewandten und für die Spezies „Mensch“ so grundlegenden Erklärung zum 70. Mal. Der Artikel 1 geht weiter mit dem Hinweis, dass alle Menschen „mit Vernunft und Gewissen begabt“ seien, nimmt uns also gleich in die Pflicht. Wir können uns nicht rausreden, nicht wegsehen, nicht so tun, als ob wir nichts davon wüssten. Denn wir sollen uns „im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“ und zwar „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“

Dafür, dass die Erklärung schon 70 Jahre auf dem Buckel hat, liest sie sich wie ein hochaktueller Appell, wie eine Richtschnur für Regierende, aber auch für uns als Bürger und Bürgerinnen, unser Denken und unser Handeln danach auszurichten.

Was für eine Vorstellung, wenn alle Menschen ihre Vernunftbegabung und ihr Gewissen dahingehend bemühen würden, allen Mitmenschen, egal wie sie sein mögen, die gleiche Würde zuzusprechen. Das wäre doch schon mal ein Anfang. Der Anfang einer friedlicheren Welt.